Terms and Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MARKETING
Ignight Digital Industries
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen Ignight Digital Industries (nachfolgend „Ignight“) und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (B2B).
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Der genaue Leistungsumfang (Marketing, Influencer-Marketing, Faceless Content, E-Mail-Marketing etc.) wird individuell im jeweiligen Einzelauftrag oder Angebot definiert.
§ 2 Leistungen im Bereich Influencer & Content
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Influencer Marketing: Der Auftraggeber wählt Influencer aus dem Portfolio von Ignight aus oder beauftragt Ignight mit der Suche nach geeigneten Partnern. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtssichere Werbekennzeichnung der veröffentlichten Inhalte.
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Faceless Content & Social Media: Rohmaterial kann wahlweise von Ignight erstellt oder vom Auftraggeber beigestellt werden.
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Community Management: Die Verantwortung für das Community Management richtet sich nach der individuellen einzelvertraglichen Vereinbarung.
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E-Mail-Marketing: Der Auftraggeber garantiert, dass alle bereitgestellten Empfängerlisten rechtmäßig (insb. via Double-Opt-In) erhoben wurden und den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte
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Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Besitzer, sofern nicht anders vereinbart.
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Der Umfang der Nutzung (zeitlich, räumlich, kampagnenbezogen) wird im Einzelauftrag festgelegt.
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Eigenwerbung: Ignight ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Kampagnen und Inhalte als Referenz für die Eigenwerbung (z.B. auf der Website oder Social Media) zu nutzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Umsetzung notwendigen Unterlagen (Bilder, Texte, Logos etc.) spätestens 4 Wochen vor Projektstart bzw. nach Anforderung bereitzustellen.
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Verzögerungen durch den Kunden (z.B. verspätete Lieferung von Material oder Feedback) gehen nicht zu Lasten von Ignight. In einem solchen Fall verlängern sich die vereinbarten Fristen für Ignight automatisch um jeweils 14 Tage.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
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Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme fällig.
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Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung bzw. Beendigung der vereinbarten Aufträge innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung.
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Drittkosten: Werbebudgets für Plattformen (z.B. Meta, Google Ads) sind vom Kunden direkt bei den jeweiligen Plattformen zu hinterlegen. Ignight haftet nicht für Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Drittanbietern.
§ 6 Haftung & Rechtliche Prüfung
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Wirtschaftlicher Erfolg: Ignight schuldet die vereinbarte Dienstleistung nach bestem Wissen, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z.B. garantierte Umsatzsteigerung oder Follower-Wachstum).
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Rechtliche Zulässigkeit: Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahmen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) obliegt allein dem Auftraggeber. Ignight übernimmt hierfür keine Haftung.
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Die Haftung von Ignight ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
E-COMMERCE
Ignight Digital Industries
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
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1.1 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Ignight (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere in den Bereichen E-Commerce-Beratung, Prozessoptimierung, Plattformauswahl und Logistikmanagement.
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1.2 Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Managementleistungen. Er wird nicht selbst Verkäufer der Waren des Auftraggebers und tritt nicht in die Kaufverträge mit Endkunden ein.
2. Leistungen und Rollendefinition
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2.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Auswahl und Anbindung von Drittanbietern (Produzenten, Logistikunternehmen, IT-Plattformen).
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2.2 Der Auftragnehmer agiert als strategischer Koordinator im Hintergrund. Die operative Durchführung (z.B. tatsächlicher Versand, Produktion) erfolgt durch externe Dritte.
3. Trennung von Honorar und Drittkosten
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3.1 Honorar: Der Auftragnehmer stellt für seine Leistungen eine separate Honorarnote gemäß individueller Vereinbarung (Fixum/Provision) aus.
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3.2 Drittkosten: Sämtliche Kosten für externe Dienstleister (z.B. Shopify-Gebühren, Logistikrechnungen, Werbeschaltungen, Produktionskosten) sind direkt vom Auftraggeber an den jeweiligen Dritten zu leisten.
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3.3 Zahlungsverzug: Sollte der Auftraggeber Rechnungen von Drittanbietern nicht begleichen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus resultierende Betriebsunterbrechungen oder Lieferverzögerungen.
4. Haftungsausschluss und -beschränkung
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4.1 Dienstleistung vs. Werkleistung: Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Beratung und Koordination (Dienstvertrag), jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg oder Umsatz.
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4.2 Drittverschulden: Eine Haftung für Fehler, Verzögerungen oder Mängel der durch den Auftraggeber beauftragten Dritten (Logistiker, Fabriken, Softwareanbieter) ist ausgeschlossen.
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4.3 Haftungsdeckelung: Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den betreffenden Auftrag begrenzt.
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4.4 Produkthaftung: Da der Auftragnehmer nicht Hersteller oder Inverkehrbringer der Waren ist, liegt die gesamte Produkthaftung beim Auftraggeber.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für den E-Commerce-Betrieb notwendigen rechtlichen Dokumente (Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutz für den Shop) vorhanden sind. Der Auftragnehmer leistet hierzu keine Rechtsberatung.
Klausel-Fokus: Haftungsbeschränkung & Drittkosten
Dies ist der wichtigste Teil für deinen Schutz. Du kannst diesen Text direkt in Verträge übernehmen:
Besondere Vereinbarung zu Drittkosten & Haftung: „Ignight fungiert rein als beratende und koordinierende Instanz. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Vertragsverhältnisse mit Logistikunternehmen, Plattformbetreibern und Produzenten direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande kommen. Ignight übernimmt keine Gewähr für die Leistungserbringung dieser Dritten. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.“
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DIAMANTEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermittlungsservice
Ignight Digital Industries
§ 1 Vertragsgegenstand & Rollendefinition
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Die Ignight Digital Industries (nachfolgend „Vermittler“) betreibt eine Plattform/Webseite zur Vermittlung von Verträgen über Diamant-Pläne.
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Reine Vermittlungstätigkeit: Der Vermittler wird nicht selbst Vertragspartner der über die Plattform angefragten Diamant-Pläne. Die Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Zusammenführung von Kunden (Privatpersonen und Gewerbe) und dem jeweiligen Anbieter der Diamant-Produkte.
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Der Kaufvertrag über die Diamanten bzw. den Diamant-Plan kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen zustande. Es gelten hierfür die AGB und Vertragsbedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens.
§ 2 Leistungsbeschreibung
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Der Vermittler stellt Informationen über Diamant-Pläne bereit und leitet Kundenanfragen an das Partnerunternehmen weiter.
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Kostenfreiheit für Kunden: Die Nutzung der Vermittlungsplattform ist für den Kunden kostenfrei. Der Vermittler erhält für seine Tätigkeit eine Provision direkt vom Partnerunternehmen.
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Auslieferung & Gutschriften: Alle operativen Leistungen, wie die Auszahlung von monatlichen Rabattgutschriften oder die physische Auslieferung der Diamanten (frühestens nach einem Jahr, sofern vom Kunden gewünscht), werden ausschließlich durch das Partnerunternehmen abgewickelt.
§ 3 Haftungsausschluss & Risikoaufklärung
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Keine Finanzdienstleistung: Die Leistungen des Vermittlers stellen keine Anlageberatung, Finanzanalyse oder Anlagevermittlung im Sinne des KWG/WpIG dar. Es handelt sich um die Vermittlung von Sachwerten (physischen Diamanten).
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Wertschwankungsrisiko: Diamanten sind Rohstoffe, deren Preise Marktschwankungen unterliegen. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Wertentwicklung oder künftige Gewinne. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann aufgrund von Marktveränderungen nicht ausgeschlossen werden.
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Haftung bei Pflichtverletzung: Der Vermittler haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlungstätigkeit beruhen. Eine Haftung für die Beschaffenheit der Diamanten, Lieferverzug oder die Insolvenz des Partnerunternehmens ist ausgeschlossen.
§ 4 Widerrufsrecht
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Da der Hauptvertrag mit dem Partnerunternehmen geschlossen wird, richtet sich das Widerrufsrecht nach dessen AGB.
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Der Vermittler weist darauf hin, dass bei Fernabsatzverträgen über Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt (worunter Edelsteine fallen können), das gesetzliche Widerrufsrecht unter Umständen ausgeschlossen sein kann (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB). Maßgeblich sind hierzu die Details im Vertrag des Partnerunternehmens.
Spezielle Klausel: Haftungsausschluss Wertanlage
Wichtiger Hinweis zum Sachwert-Risiko: Die durch Ignight Digital Industries vermittelten Diamant-Pläne dienen dem Erwerb von physischen Sachwerten. Diamanten sind kein reguliertes Finanzinstrument. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die historische Preisentwicklung keine Garantie für die Zukunft darstellt. Preise für Diamanten können schwanken und der Wiederverkaufswert kann unter dem ursprünglichen Kaufpreis liegen. Ignight Digital Industries übernimmt keinerlei Haftung für ausbleibende Renditen oder Wertverluste. Die Entscheidung zum Abschluss eines Plans trifft der Kunde eigenverantwortlich auf Basis der Unterlagen des Partnerunternehmens.
